Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand mit allen Rechten und Pflichten im Sinne der Kirchengengemeindeordnung, der die Geschicke der Kirchengemeinde mitbestimmen soll, besteht in der Wahlperiode 2024 - 2030 aus folgenden Männern und Frauen (in alphabetischer Reihenfolge):

Zuzsätzlich gehört der örtliche Pfarrer Oliver Schmidt dem Kirchenvorstand an.

Der so genannte "erweiterte Kirchenvorstand", der sich in unserer Kirchengemeinde gut bewährt hat, nimmt ebenfalls an allen Sitzungen teil und wirkt an der Meinungsbildung - allerdings ohne Stimmrecht - mit. Ihm gehören an (in alphabetischer Reihenfolge):

Die Mitglieder im erweiterten Kirchenvorstand bilden die Ersatzleute. Eingeführt wurde der neue Kirchenvorstand am 1. Sonntag im Advent, am 1. Dezember 2024, in einem feierlichen Gottesdienst. Der Kirchenvorstand ist für sechs Jahre gewählt, also von 2024 bis 2030.

Auf die Verpflichtungsfrage antworteten die neuen Kirchenvorsteher "Ja, mit Gottes Hilfe". "Ja, mit Gottes Hilfe" - das bedeutet auch: "Wir brauchen deine Hilfe, Herr!".

Ämter und Aufgaben im Rahmen des Kirchenvorstandes

  • Vertrauensfrau/mann: (folgt)
  • Stellvertretender Vertrauensmann: (folgt)
  • Mitglieder der Dekanatssynode im Dekanat Weißenburg i. Bay.:
    • (folgt) mit Ersatzmann (folgt)
    • (folgt) mit Ersatzfrau (folgt)

Einführung des Kirchenvorstandes am 2. Dezember 2018 (neues Bild folgt)

2018 12 02 Einfuehrung Kirchenvorstand 2018

Von links nach rechts: Helmut Planer, Dieter Bubenberger, Thomas Schiller, Regina Schwendner, Manuela Stoll, Marion Stromberger, Stephanie Voigt, Rudolf Schermeyer, Kerstin Schröder, Andreas Geim, Birgit Eckerlein, Heinz Hartl, Pfarrerin Beate Krauß (damals Vakanzvertretung); nicht auf dem Bild: Heidi Gebauer, Pfarrer Oliver Schmidt.

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